Rund 24.000 Anträge sind für den Energiekostenzuschuss II eingegangen. Dieser soll die hohen Energiekosten der Unternehmen abfedern. Die Gesamtfördersumme liegt bei maximal 1,6 Mrd. Euro, wie das Wirtschaftsministerium am 18. Dezember mitteilte. Knapp zwei Drittel entfielen dabei auf kleine und mittlere Unternehmen, gut ein Drittel auf Großbetriebe.
Pro Unternehmen fließen Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro. Der Förderzeitraum erstreckte sich über das gesamte Jahr 2023 und ist in zwei Förderperioden unterteilt. Förderperiode 1 bezog sich auf angefallene Energiemehrkosten von Jänner bis Ende Juni, Förderperiode 2 bezog sich auf angefallene Energiemehrkosten von Anfang Juli bis Ende Dezember. Die ersten genehmigten Fördermittel wurden bereits Ende Dezember überwiesen, der Großteil der Mittel fließt ab Anfang 2024. Die Wirtschaftskammer erneuerte indes eine ihrer Forderungen: "Um auch 2024 angesichts der Preisentwicklung Planungssicherheit zu gewährleisten, braucht es aus Sicht der Wirtschaftskammer eine Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 auf die Jahre 2023 bis 2030."
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