Grundversorgung

Für Haushaltskundinnen und -kunden, die sich gegenüber ENERGIEALLIANZ Austria (Marke Switch) schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommt der Energietarif "Switch: Nur flexibel" unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.

Für Kleinunternehmen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 33 ElWOG, die sich gegenüber ENERGIEALLIANZ Austria schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommt der Energietarif "Switch: Nur flexibel" zu den gesetzlichen Konditionen zur Verrechnung.

Recht auf Grundversorgung
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.
Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen. Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über unseren Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie unter switch.at und unter
www.e-control.at/grundversorgung.

Bei Fragen melden Sie sich bei uns unter 0800 888 666.

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