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Nachhaltigkeitsberichte schaffen Transparenz

© IStock
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Seit Jänner 2023 verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) große und börsennotierte Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Unternehmen müssen ihre sozialen und ökologischen Risiken, Chancen und Auswirkungen offenlegen. Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Es wird sowohl über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch über die finanziellen Folgen von Nachhaltigkeitsherausforderungen berichtet.

Die Umsetzung gilt stufenweise:

  • Ab 2024 für Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind,
  • 2025 für andere große Unternehmen,
  • 2026 für kapitalmarktorientierte KMU und
  • 2028 für Unternehmen aus Drittstaaten mit EU-Bezug.
     

Kleinere, nicht börsennotierte Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 45 Millionen Euro sind vorerst von der Berichtspflicht ausgenommen.

Die CSRD schafft Transparenz und wird zu einem wesentlichen Kriterium bei Ausschreibungen und Auftragsvergabe. Unternehmen, die Ökostrom beziehen, können ihre CO2-Bilanz verbessern und so den Nachhaltigkeitsbericht positiv zu beeinflussen. Die EAA unterstützt ihre Kundinnen und Kunden mit Ökostromvermarktung und Ökostromprodukten und hilft so den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.


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