Die Österreichische Regierung hat am 22. Dezember – also kurz vor Weihnachten – ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket für Unternehmen präsentiert. Konkret sieht das neue Modell so aus:
Der Energiekostenzuschuss 2 wurde von der Regierung am 22. Dezember präsentiert und gilt für das gesamte Jahr 2023. Pro Unternehmen können zwischen 3.000 und 150 Mio. Euro ausbezahlt werden. Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden. Gefördert werden in Stufe 1 Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken. Sobald die entsprechende Richtlinie mit den Details vorliegt, werden wir Sie informieren.
Der Energiekostenzuschuss 1 wurde mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert. Für den Energiekostenzuschuss 1 haben sich bis Ende Dezember rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet, 1.715 Unternehmen haben Anträge gestellt, 5 Mio. Euro wurden bereits ausbezahlt. Ursprünglich war die Frist, die Voraussetzung für eine Antragstellung ist, am 28. November ausgelaufen. Nun gibt es von 16. bis 20. Jänner 2023 eine neue Möglichkeit, einen Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 zu stellen.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Energiekostenzuschuss 1 beantworten wir hier.
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