Von 16. Oktober bis 2. November bestand für Unternehmen die Möglichkeit, sich für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses II voranzumelden. 84.055 Unternehmen haben diese genützt und konnten nun innerhalb der ihnen zugewiesenen rund dreiwöchigen Frist zwischen 9. November und 7. Dezember 2023 einen formellen Antrag stellen.
Nach Information des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums vom 20. November hat die EU-Kommission die Richtlinie genehmigt und auch zwischen den zuständigen nationalen Ministerien gäbe es ein Einvernehmen. Damit herrscht „nun endgültig Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragsstellung,“ so das Ministerium.
Die Förderung soll die gestiegenen Energiekosten der Unternehmen ausgleichen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die staatliche Förderbank aws prüft und bearbeitet die Anträge wie bereits in der Vergangenheit nach dem First-come-first-served-Prinzip, abhängig von den verfügbaren Mitteln. Pro Unternehmen fließen für das Jahr 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro. Der Förderzeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2023 und wird in zwei Förderperioden unterteilt. Förderperiode 1 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Jänner bis Ende Juni, Förderperiode 2 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Anfang Juli bis Ende Dezember.
Kritik gab es wegen der kurzen Antragsfristen und der Rechtsunsicherheit. Das Ministerium erklärt den straffen Zeitplan mit dem Krisenrahmen der Europäischen Union, der bis Ende des Jahres befristet ist.
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