Im Sinne unserer Kunden konnten wir eine wesentliche Frage klären: Die Kosten zur Strompreiszonentrennung sind im Rahmen des Energiekostenzuschuss für Unternehmen in jedem Fall anrechenbar!
Am 24. November präsentierte Simon Pumberger, Leiter des Teams zum Energiekostenzuschuss beim aws, beim Energie Future Webinar Informationen zum "Energiekostenzuschuss für Unternehmen". Wir haben darüber ausführlich berichtet. Im Anschluss wurden die Fragen der rund 250 Webinar-Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantwortet.
Die noch offene Frage, ob die Kosten der Strompreiszonentrennung bei der Eingabe der Energiekosten (Nettorechnungsbetrag) berücksichtigt werden können, wurde an das Ministerium herangetragen. Gestern, am 30. November, kam die positive Rückmeldung: Die Kosten der Strompreistrennung können als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Eine entsprechende Anpassung der Informationen beim aws erfolgt im Laufe des heutigen Nachmittags. Die FAQs werden auf der Website des aws um diese Frage ergänzt.
Experten der ENERGIEALLIANZ Austria überzeugen:
Die Experten der ENERGIEALLIANZ Austria konnten in einer Sachverhaltsdarstellung darlegen, dass die Mehrkosten zur Strompreiszonentrennung in jedem Fall Bestandteil des verrechneten Großhandelspreises sind. Begründung: Es handelt sich um Preisdifferenzen der Spotmarkt-Stromprodukte und nicht um Steuern, Abgaben, Umlagen, Transaktionskosten oder Netzentgelte, die nicht förderfähig wären.
Eine Berücksichtigung dieser Kosten bei der Bemessung der Förderung wurde daher vom Ministerium als in jedem Fall erforderlich angesehen. Auch von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) wurde uns diese positive Rückmeldung entsprechend bestätigt.
Wir freuen uns sehr, dass wir diese wichtige Frage im Sinne unserer Kunden klären konnten.
Video: Energie Future Webinar
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