Das lang erwartete neue Energieeffizienzgesetz wurde am 1. Juni 2023 im Nationalrat beschlossen. Es trat am 16. Juni in Kraft.
Wir haben die relevanten Regelungen – im Vergleich zum früheren Energieeffizienzgesetz – für unsere Kunden auf einen Blick zusammengefasst:
Keine Lieferantenverpflichtung
Das Gesetz sieht keine Lieferantenverpflichtung mehr vor. Diese Verpflichtung entfällt. Das heißt, dass die Kunden ihren Lieferanten keine Energieeffizienzmaßnahmen mehr übertragen müssen.
Energieaudits für große Unternehmen
Große Unternehmen müssen weiterhin alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Groß sind Unternehmen, die
- mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen und einen höheren Umsatz als 50 Millionen Euro im Jahr erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben oder
- einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben.
Große Unternehmen müssen sich bis 30. November 2023 bei der E-Control melden und ein Jahr später (am 30. November 2024) den Kurzbericht des Energieaudits hochladen. Die Details dazu werden noch bekanntgegeben.
Wenn Sie Interesse an einem Energieaudit haben, beraten wir Sie gerne. Für Fragen stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Neue Monitoringstelle ist die E-Control
Als Behörde für die Abwicklung des neuen Energieeffizienzgesetzes wurde die E-Control bestimmt. Bisher war die Österreichische Energieagentur die Monitoringstelle.
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