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Entlastungspaket für Unternehmen im Detail

© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen
© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Neben den Hilfspaketen für private Haushalte hat die Regierung nun auch Fördermaßnahmen für energieintensive Betriebe, Unternehmen und Großkonzerne auf den Weg gebracht. Das Entlastungspaket für die von hohen Energiepreisen besonders betroffenen Unternehmen beträgt rund 1 Mrd. Euro, informierte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher am 15. Juni. Zur Entlastung der Unternehmen sind drei große Maßnahmen vorgesehen:

1) Strompreiskompensation:
Die Strompreiskompensation soll jenen Industrie- und Großkonzernen zugutekommen, die dem europäischen CO2-Zertifikatshandel unterliegen und im internationalen Wettbewerb besonders mit den hohen Strom- und Gaspreisen zu kämpfen haben. 233 Mio. Euro seien dafür vorgesehen, so der Minister. Neben der direkten Entlastung geht es auch darum, "sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen nicht abwandern und in Ländern CO2 produzieren, wo es keinen Emissionszertifikatehandel gibt und damit keinen Preis für CO2-Emissionen gibt." Konkret sollen betroffene Unternehmen 75 Prozent ihrer Ausgaben im Emissionszertifikathandel rückvergütet bekommen. 

2) Energiekostenzuschuss:
Mit einem Energiekostenzuschuss wolle man insbesondere den Klein- und Mittelunternehmen (KMU) unter die Arme greifen und die Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise abfedern. Im Konkreten sieht das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz vor, dass Anteile von Mehraufwendungen für den Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas mit bis zu 400.000 € pro Betrieb gefördert werden können. Die genauen Details werden in einer Richtlinie festgelegt. Entsprechende Anträge können die Unternehmen bis Ende 2022 bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) einbringen. Der Wirtschaftsminister erhält die Möglichkeit, für diesen Zuschuss insgesamt 450 Mio. € bis Ende 2023 an Unternehmen auszuschütten.

3) Energieabgabensenkung
Größte Einzelmaßnahme ist die Absenkung der Energieabgaben auf Strom und Gas um 90 Prozent, befristet bis Ende Juni 2023. Nutznießer sind vor allem kleinere Betriebe und Unternehmen in der Dienstleistungsbranche. Produktionsunternehmen und Großindustrie sind im Wesentlichen seit jeher von diesen Abgaben befreit. Ein großes Dienstleistungsunternehmen mit einem Stromverbrauch von etwa 20 Gigawattstunden pro Jahr (das entspricht dem Stromverbrauch einer Kleinstadt mit rund 7.000 Einwohnern) erspart sich damit 250.000.- € pro Jahr. In Summe werden für diese Maßnahme etwa 550 Mio. € zur Verfügung gestellt.


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