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lich der Senkung der CO -Emissionen, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und
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Die Meilensteine der Liberalisierung der Steigerung der Energieeffizienz.
Dezember 1996: „Erste Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“ Juli 2009: 3. Energiebinnenmarktpaket
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen die Richtlinie Nr. 96/92/EG betref- Dieses umfasst die Richtlinie 2009/72/EG („dritte Elektrizitätsbinnenmarktricht-
fend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt. linie“), die Verordnung Nr. 714/2009 über die Netzzugangsbedingungen für den
Juni 1998: Erste Gasbinnenmarktrichtlinie grenzüberschreitenden Stromhandel, die Richtlinie 2009/73/EG („dritte Erdgasbin-
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen die Richtlinie Nr. 98/30/EG hin- nenmarktrichtlinie“), die Verordnung Nr. 715/2009 über die Bedingungen für den
sichtlich des Erdgasmarktes. Diese Bestimmung und die „erste Elektrizitätsbin- Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen sowie die Verordnung Nr. 713/2009 zur
nenmarktrichtlinie“ vom 19. Dezember 1996 bilden das 1. Energiebinnen- Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregu-
marktpaket lierungsbehörden (ACER).
August 1998: Österreich setzt das 1. Energiebinnenmarktpaket um. März 2010: Der Lissabon-Vertrag über die Europäische Union und
Im Bundesgesetzblatt I 143/1998 wird das „Elektrizitätswirtschafts- und -organi- die Arbeitsweise der Europäischen Union tritt in Kraft. Den Bestimmungen des
sationsgesetz“ (ElWOG) veröffentlicht. Im Erdgasbereich wird das „1. Binnenmarkt- § 194 zufolge sind die Organe der Union für folgende Themen zuständig: Sicher-
paket“ mit dem Energieliberalisierungsgesetz vom 1. Dezember 2000 (Bundesge- stellen des Funktionierens des Binnenmarktes, Versorgungssicherheit, Förderung
setzblatt I 121/2000) vollständig umgesetzt, in dem auch das Gaswirtschaftsgesetz der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Ausbau der erneuerbaren
(GWG) in seiner ersten Form inkludiert ist. Energien und schließlich Förderung der Interkonnektion der Energienetze.
Oktober 2001: Vollständige Öffnung des österreichischen Strommarktes. März 2011: Die EU-Kommission veröffentlicht ihre Mitteilung „Fahrplan für
Sämtliche Stromkunden dürfen ihren Versorger frei wählen. den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO -armen Wirtschaft bis 2050", die
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Oktober 2002: Vollständige Öffnung des österreichischen Erdgasmarktes. als „Energy Roadmap 2050“ bekannt wird. Unter anderem schlägt sie
Sämtliche Gaskunden dürfen ihren Versorger frei wählen. vor, die EU-internen CO - Emissionen bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Wert
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Juni 2003: Das Europäische Parlament und der Rat erlassen die Richtlinie von 1990 zu verringern.
2003/54/EG („zweite Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“) sowie die Richtlinie Juni 2011: Deutschland beschließt die „Energiewende“. Sie umfasst
2003/55/EG („zweite Erdgasbinnenmarktrichtlinie“). unter anderem bis 2020 die Reduktion der CO -Emissionen um 40 Prozent bis
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Juni 2004: Mit der sogenannten Unbundling-Novelle zum ElWOG (Bundes- 2020 (2050: 80 bis 95 Prozent) und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren
gesetzblatt I Nr. 63/2004) setzt Österreich die nicht schon aufgrund des Energie- Energien beim Bruttostromverbrauch auf mindestens 35 Prozent (2050: mindes-
liberaliserungsgesetzes 2000 umgesetzten Bestimmungen des 2. Energie- tens 80 Prozent).
binnenmarktpakets im Stromsektor um. Oktober 2012: 2. EU-Energieeffizienzrichtlinie
September 2005: EU-Beschleunigungsrichtlinien EU-Parlament und Rat erlassen die Richtlinie 2012/27/EU 17.
Zwei neuen EU-Richtlinien, die auch als „Beschleunigungsrichtlinien“ bezeichnet August 2013: ElWOG 2013 – Änderungen ElWOG, GWG, Energieregulie-
werden, verpflichten die Mitgliedstaaten, ihre Strom- und Erdgasmärkte bis 1. Juli rungsbehördengesetz; Ausbau Konsumentenschutz; umfassende Neugestaltung
2007 für alle Kunden zu öffnen, was in Österreich mit 1. Oktober 2001 im Strom- Rechtsschutz.
sektor und mit 1. Oktober 2002 im Gassektor bereits erfolgt ist. Jänner 2014: Die EU-Kommission veröffentlicht den „Rahmen für die Kli-
April 2006: 1. EU-Energieeffizienzrichtlinie ma- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“, der Vorschläge für ein neues
EU-Parlament und Rat erlassen die Richtlinie 2006/32/EG über Energieeffizienz Klima- und Energiepaket enthält. Laut Kommission soll die EU ihre CO -Emissionen
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und Energiedienstleistungen. bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent verringern. Der Anteil der erneuerbaren
Foto: istock April 2009: Der Ministerrat der Europäischen Union verabschiedet das Klima- Energien an der Deckung des Brutto-Endenergiebedarfs soll auf 27 Prozent ge-
steigert werden.
und Energiepaket der EU. Dieses enthält die bekannten „20:20:20“-Ziele hinsicht-
ENERGIE INSIDE NOV/15 27